Heizungsprüfung für Gebäudeeigentümer nach § 2 EnSimiMaV
Gebäudeeigentümer sind ab 01. Oktober 2022 zur Optimierung der Heizungssysteme in ihren Gebäuden nach § 2 EnSimiMaV verpflichtet.
Dies umfasst eine verpflichtende Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel (z.B. Vorlauftemperaturen, Betriebs- und Abschaltzeiten der Heizung) sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen (z.B. Dämmung der Rohrleitungen und Armaturen, Austausch veralteter Pumpen).
Ziel ist es, möglichst viel Erdgas einzusparen. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Bei Wohngebäuden mit mehr als 10 Wohneinheiten und bei Nicht-Wohngebäuden, mit einer zu beheizenden Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern, gilt als Stichtag der 30.09.2023. Zusätzlich muss ein hydraulischer Abgleich erfolgen.
Aus diesem Grund ist in den kommenden Wochen und Monaten mit einem signifikanten Anstieg von Anfragen zur Heizungsprüfung zu rechnen.